AGB Allgemeine GeschÀftsbedingungen (Stand: 10.Dezember 2024)
I. ALLGEMEINE REGELUNGEN
1. Veranstalter
WARSTEINER INTERNATIONALE MONTGOLFIADE (WIM) GmbH
Domring 4-10
59581 Warstein
Telefon: +49 (0) 2902 881400
Telefax: +49 (0) 2902 884040
E-Mail: montgolfiade@warsteiner.com
Eintragung im Handelsregister. Registergericht: AG Arnsberg
Registernummer: HRB 2908 (nachfolgend nur der âVeranstalterâ)
2. Anwendungsbereich/Vertragspartner
1. Das Festival (nachstehend nur âWIMâ oder "Festival") findet auf dem ausgewiesenen FestivalgelĂ€nde in Warstein in Nordrhein-Westfalen statt. Das FestivalgelĂ€nde umfasst insbesondere auch die FlĂ€chen âVIP Clubâ und âFestzeltâ, zu denen nur Zutritt mit gĂŒltiger Eintrittskarte (nachfolgend nur âTicketâ gewĂ€hrt wird, sowie das Campingareal und die Parkzonen (nachfolgend gemeinsam nur âFestivalgelĂ€ndeâ).
2. Die Teilnahme an AktivitĂ€ten, wie Ballonfahrten und HelikopterflĂŒge, sind nur mit gĂŒltigem Ticket möglich.
3. Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (nachfolgend nur âAGBâ) gelten zwischen dem KĂ€ufer eines Tickets (nachfolgende âGastâ) und dem Veranstalter. Sofern AGB von Vertragspartnern des Veranstalters Anwendung finden und diese ihrem Inhalt nach denen des Veranstalters widersprechen, gelten die AGB des Veranstalters vorrangig.
4. Durch den Kauf eines Tickets schlieĂt der Gast einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht einer bestimmten Veranstaltung im Rahmen des Festivals. Mit der Buchung eines Parkplatzes schlieĂt der Gast einen Mietvertrag ĂŒber einen KFZ-Stellplatz, gemÀà den Bestimmungen zur Nutzung des Parkplatzes unter II sowie den Bestimmungen zur Benutzung des CampinggelĂ€ndes unter III.â
5. Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Gast auch zur Beachtung der weiteren Regeln fĂŒr das Verhalten in den verschiedenen Bereichen der WIM, insbesondere fĂŒr das eigentliche FestivalgelĂ€nde, den Campingplatz und den Parkplatz, soweit ihm entsprechende Regelwerke (z.B. eine Festplatzordnung, eine Campingplatzordnung oder eine Parkplatzordnung) rechtzeitig vor Betreten der jeweiligen Bereiche von WIM bekannt gemacht wird.
6. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Tickets ausschlieĂlich zwischen dem Veranstalter und dem das Ticket erwerbenden Gast zustande.
7. Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu Ă€ndern, zu ergĂ€nzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Ănderungen werden wir die Interessen der Nutzer angemessen berĂŒcksichtigen.
3. Vertragsschluss
1. Der Kauf der Tickets erfolgt ĂŒber den Ticketshop der ticket i/O GmbH (nachfolgend nur "ticket.io"). Der Gast wird dafĂŒr nach Auswahl des Tickets auf der Website des Veranstalters https://www.warsteiner-wim.de/tickets auf den Ticketshop weitergeleitet. ErgĂ€nzend gelten dort die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen der Ticket.io.
2. Ticket.io handelt beim Verkauf der Tickets als rechtsgeschĂ€ftlicher Vertreter und im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag zum Kauf des Tickets kommt ausschlieĂlich zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande.
3. Der Gast gibt mit der BetĂ€tigung des -Buttons âzahlungspflichtig bestellenâ oder eines anderen der Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, welches der Veranstalter im Falle der Zahlung durch Vorkasse mit Versand der BuchungsbestĂ€tigung per E-Mail und bei sĂ€mtlichen anderen Zahlungsarten durch den sofortigen Versand der print@home-Tickets per E-Mail annimmt.
4. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Gastes, fĂŒr die bereits eine Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges RĂŒcktrittsrecht), wenn der Gast gegen die in nachstehender Ziffer 4 geregelten Weiterverkaufsverbote verstöĂt. Auf das vorbenannte RĂŒcktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
4. Personalisierung der Tickets/ Weiterverkaufsverbote/ Verbot der AbÀnderung von Tickets/Vertragsstrafe
1. Der Gast ist verpflichtet, die Tickets ausschlieĂlich fĂŒr private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
2. Die Tickets sind personalisiert, d.h. nur derjenige erhÀlt das Recht, die Veranstaltung zu besuchen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Die Personalisierung ist wÀhrend des Bestellprozesses vorzunehmen.
3. Das PrÀparieren von Tickets (z.B. Aufdrucken, AbÀndern oder sonstige Arten der VerÀnderung von Tickets) zum Zwecke der TÀuschung ist verboten.
4. Der Veranstalter behĂ€lt sich vor SchadensersatzansprĂŒche bei VerstoĂ gegen die vorgenannten Vorschriften geltend zu machen.
5. FĂŒr einen Weiterverkauf / die Weitergabe von Tickets, gilt Folgendes: Das Besuchsrecht besteht nur auf der Grundlage des Veranstaltungsbesuchsvertrags, den der Gast mit dem Veranstalter geschlossen hat (Ziffer 2.2). Der Gast kann das Besuchsrecht nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte ĂŒbertragen: Der Dritte muss in alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag eintreten. Dies setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die der Veranstalter vorab erteilt, allerdings nicht in den nachfolgend genannten FĂ€llen: âą bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen TĂ€tigkeit ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters, âą bei einem Angebot von Tickets im Rahmen von nicht vom Veranstalter autorisierten Internetaktionen, âą bei einem Weiterverkauf von Tickets zu einem Preis, der den sich aus dem Ticket ergebenen Preis zuzĂŒglich einem Nebenkostenaufschlag in Höhe von 25% (beispielsweise fĂŒr Porto- und Vermittlungskosten) ĂŒbersteigt, âą bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, insbesondere als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben, oder als Teil eines Hospitality- oder Reisepakets, ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters, âą bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere diese Ziffer 4.
4. Anreise
Die Anreise zum FestivalgelĂ€nde ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Der Umwelt zuliebe, benutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel. FĂŒr die Benutzung eines Stellplatzes auf dem zum FestivalgelĂ€nde gehörenden gebĂŒhrenpflichtigen Parkplatz, gelten zusĂ€tzlich die nachfolgenden besonderen Bestimmungen zur Parkplatznutzung (Ziffer II) und die ausgehĂ€ngte Parkplatzordnung.
5. Zutritt zum FestivalgelÀnde
1. Der Zutritt zum FestivalgelĂ€nde ist grundsĂ€tzlich frei. Zutritt zum Festzelt erhalten nur GĂ€ste, die ĂŒber ein gĂŒltiges Ticket verfĂŒgen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, oder in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind. Den Zutritt zum VIP Club, oder die Teilnahme an Ballonfahrten und HubschrauberflĂŒgen, erhalten nur Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind, i.d.R. die Eltern, nicht hingegen erziehungsbeauftragte Personen (z.B. Ă€lterer Freund). Beim Einlass (Check-In zum VIP Club / zum Festzelt/zum CampinggelĂ€nde) ist das Ticket und der gĂŒltige Personalausweis vorzuzeigen. Die vorgenannten Regeln gelten ausschlieĂlich fĂŒr Konzerte und nicht fĂŒr etwaige Tanzveranstaltungen im Bereich des VeranstaltungsgelĂ€ndes. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
2. Der Veranstalter behĂ€lt sich das Recht vor, GĂ€sten den Zutritt zu dem FestivalgelĂ€nde aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschlieĂend, das MitfĂŒhren von verbotenen GegenstĂ€nden im Sinne von Ziffer 8.2, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Gastes, wenn der Gast offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert (Ziffer 10). Besteht ein wichtiger Grund fĂŒr die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Gastes seine GĂŒltigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.
3. Der Veranstalter behĂ€lt sich das Recht vor, GĂ€ste, die in dem Festzelt ohne entsprechende Legitimation in Form des in Ziffer 6.1 angefĂŒhrten Festival-BĂ€ndchens oder Stempel angetroffen werden, des Festzeltes zu verweisen. Ein Anspruch auf RĂŒckerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
4. Der Veranstalter kann angemessene PrĂ€ventionsmaĂnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Gastes und/oder weiterer Beteiligter zu entsprechen. Dem Hygienekonzept des Veranstalters und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen ist Folge zu leisten. Wird die Befolgung der Anweisungen verweigert, kann der Veranstalter ein Besuchsverbot fĂŒr die Veranstaltung aussprechen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollstĂ€ndiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen HygienemaĂnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollstĂ€ndig ausgeschlossen werden kann.
5. Aus SicherheitsgrĂŒnden, KapazitĂ€tsgrĂŒnden oder sonstigen wichtigen betrieblichen oder öffentlichen Erfordernissen kann der Veranstalter bestimmte Teile der Veranstaltung (einschlieĂlich fest installierter Einrichtungen, temporĂ€rer und fliegender Bauten, BĂŒhnen usw.) oder andere Teile der Veranstaltung vorĂŒbergehend oder vollstĂ€ndig sperren und/oder rĂ€umen sowie die Zuschauerzahl fĂŒr bestimmte Bereiche innerhalb des VeranstaltungsgelĂ€ndes beschrĂ€nken, ohne dass den Besuchern ein Anspruch auf (teilweise) RĂŒckerstattung des Ticketpreises zusteht.
6. Das Recht an Audio- und Videoaufnahmen der Veranstaltung Alle Rechte an Audio- und Videoaufnahmen der Veranstaltung liegen ausschlieĂlich beim Veranstalter. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters dĂŒrfen keine Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufgezeichnet, gespeichert, erstellt und/oder öffentlich zugĂ€nglich gemacht werden. Der Veranstalter behĂ€lt sich insbesondere das Recht vor, die Verbreitung nicht autorisierter Veröffentlichungen auf sozialen Netzwerken und Videoplattformen zu unterbinden und rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung einzuleiten.
7. Cashless Payment Der Veranstalter behĂ€lt sich vor, ein Cashless Payment System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen in Teilen oder ganzheitlich einzufĂŒhren. Art und Umfang werden alleine vom Veranstalter bestimmt, es besteht kein Anspruch auf bestimmte Bezahlverfahren.
8. Verbotene GegenstÀnde/Einlasskontrolle
1. Am Einlass zum Festzelt werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal des Veranstalters durchgefĂŒhrt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation durchzufĂŒhren. Der Gast erklĂ€rt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hĂ€lt sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis auszusprechen.
2. Folgende GegenstĂ€nde sind auf dem FestivalgelĂ€nde verboten und werden vom Sicherheitsdienst eingesammelt und entsorgt: âą Aggregate und Autobatterien âą Alle Arten von Fortbewegungsmitteln (Ausnahme: RollstĂŒhle, Rollatoren, Kinderwagen) âą Ătzende, brennbare oder fĂ€rbende Substanzen (z.B. Farb-Spraydosen) âą Banner, Schilder, Symbole oder FlugblĂ€tter aller Art (Schilder zum Support deines LieblingsKĂŒnstlers sind davon natĂŒrlich ausgeschlossen) âą Drogen und Rauschmittel âą Drohnen âą Fackeln âą Flaschen, TrinkrucksĂ€cke, Dosen und Tetra Paks aller Art âą Glasflaschen/-behĂ€lter aller Art (auch Parfums, Make-Up, etc.) âą GroĂe Taschen & RucksĂ€cke (Gymbags und kleine RucksĂ€cke mit wenigen FĂ€chern sind erlaubt) âą Himmelslaternen âą Laserpointer und Taschenlampen âą Megaphones âą Möbel und als SperrmĂŒll identifizierbare GegenstĂ€nde aller Art âą politische oder religiöse GegenstĂ€nde aller Art âą Powerbanks (handelsĂŒbliche Powerbanks, die in eine Hosentasche passen sind erlaubt, gröĂere nicht) âą Professionelle Foto-, Film-, Videokameras und AudioaufnahmegerĂ€te (Digitalkameras und GoPros sind erlaubt) âą Pyrotechnik âą Schleudern aller Art (z. B. Wasserbombenschleudern) âą Shishas aller Art âą Speisen aller Art âą Spiritus, Benzin oder anderer brennbare FlĂŒssigkeiten âą SprĂŒhdeos und -sonnencreme (ausgenommen Deoroller, Pumpsprays ohne Treibgas und Sonnencreme in Tuben) âą Tiere/Haustiere âą Trockeneis âą Vuvuzelas âą Waffen aller Art (auch im technischen Sinne) âą Walky-Talkies âą Wunderkerzen âą GefĂ€hrliche GegenstĂ€nde jeglicher Art
3. Verbotene GegenstĂ€nde mĂŒssen vor Einlass entsorgt oder von dem Gast auĂerhalb des FestivalgelĂ€ndes verwahrt werden. Der Veranstalter weist ausdrĂŒcklich darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, GegenstĂ€nde aus den Entsorgungscontainern wieder herauszunehmen. Verbotene GegenstĂ€nde dĂŒrfen nicht in SchlieĂfĂ€chern deponiert werden. Ein Anspruch auf RĂŒckerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
9. Hausrecht/Verhaltensregeln/Fotografieren und Filmen
1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeĂŒbt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. ErgĂ€nzend können fĂŒr die einzelnen Bereiche von WIM (z.B. das eigentliche FestivalgelĂ€nde, die CampingplĂ€tze oder die ParkplĂ€tze) besondere Verhaltensordnungen gelten, die den Benutzern dieser Bereiche, z.B. durch AushĂ€nge, rechtzeitig vor Nutzung der Bereiche bekannt gemacht werden. Den GĂ€sten ist es insbesondere untersagt: a. verbotene GegenstĂ€nde im Sinne von Ziffer 7.2 mitzufĂŒhren; b. körperliche Gewalt gegen andere GĂ€ste, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuĂŒben; c. GegenstĂ€nde auf die BĂŒhnen, auf das Personal des Veranstalters oder andere GĂ€ste zu werfen; d. auĂerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten; e. bauliche Anlagen, WĂ€nde, Sachen etc. zu bemalen, zu besprĂŒhen oder zu beschmutzen; f. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder WerbemaĂnahmen durchzufĂŒhren. WerbemaĂnahmen gleich welche Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen GegenstĂ€nden sind auf dem gesamten FestivalgelĂ€nde grundsĂ€tzlich untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Aktion dem Veranlasser in Rechnung gestellt. Dabei wird der Wert eines vergleichbaren Sponsoringvertrages zugrunde gelegt. Der Veranstalter behĂ€lt sich darĂŒber hinaus das Recht vor, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen. Im Rahmen des Möglichen sind alle bereits ergriffenen MaĂnahmen rĂŒckgĂ€ngig zu machen. g. Bereiche und RĂ€ume zu betreten, die fĂŒr GĂ€ste nicht freigegeben sind, und auf die BĂŒhnen, Zelte, Traversen oder Ă€hnliches zu klettern; h. das so genannte Stage-Diving, Crowd-Surfing und Pogen. i. Rauchen in den angrenzenden Waldgebieten.
2. Das Fotografieren fĂŒr den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch fĂŒr den privaten Gebrauch, sind grundsĂ€tzlich untersagt. Das Mitbringen von professionellen TonbandgerĂ€ten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsĂ€tzlich nicht gestattet. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive sowie GoPros (keine ProfiausrĂŒstung, keine Filmkameras).
3. GĂ€ste, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoĂen oder verstoĂen haben, kann der Veranstalter vom FestivalgelĂ€nde verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Gast auf der WIM eine Straftat (z.B. Handel mit BetĂ€ubungsmitteln, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuelle Nötigung), wird der Gast sofort und ohne Vorwarnung von dem FestivalgelĂ€nde verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.
4. Besteht einer der vorgenannten wichtigen GrĂŒnde und wird der Gast vom Veranstaltungsort verwiesen und verliert das Ticket seine GĂŒltigkeit; der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein Gast, der schuldhaft gegen diese AGB oder eine etwaige, ihm rechtzeitig bekanntgemachte Verhaltensordnung verstöĂt, ist dem Veranstalter zum Ersatz eines dem Veranstalter dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.
10. Jugendschutz FĂŒr das gesamte FestivalgelĂ€nde gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Ăffentlichkeit. Zum Schutz von Kindern sind wir berechtigt, Kindern den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, wenn der Schutz durch die Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten nach unserem Ermessen nicht ausreichend gewĂ€hrleistet wird. Insbesondere ist fĂŒr angemessenen Hörschutz zu sorgen und.
11. GesundheitsbeeintrĂ€chtigung durch LautstĂ€rke Dem Gast ist bewusst, dass bei der WIM , insbesondere vor der BĂŒhne / im Festzelt, eine besondere LautstĂ€rke herrscht und die Gefahr von möglichen GesundheitsschĂ€den, insbesondere von HörschĂ€den, besteht. Der Veranstalter bemĂŒht sich durch geeignete technische Ausstattung und LautstĂ€rkebegrenzung dafĂŒr zu sorgen, dass die BeeintrĂ€chtigung der Besucher durch den Schallpegel der Performances, die bei derartigen Veranstaltungen ĂŒblichen Werte nicht unzumutbar ĂŒberschreitet. Es wird unabhĂ€ngig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der NĂ€he von Lautsprecherboxen, der den individuellen Hörgewohnheiten zutrĂ€glich ist.
12. Ablauf der Veranstaltung/ProgrammÀnderungen
1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die LĂ€nge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und ĂŒbernimmt daher gegenĂŒber dem Gast hierfĂŒr keine Haftung.
2. Im Fall von ProgrammĂ€nderungen, der Absage einzelner Shows, Ballonfahrten, HelikopterflĂŒgen, Streichung einzelner Konzerte und KĂŒnstlern aus dem Programm hat der Gast daher keine AnsprĂŒche gegen den Veranstalter, solange der Gesamtcharakter von WIM gewahrt bleibt. VerspĂ€tungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Gast hinzunehmen.
3. Sollte es zu wetterbedingten Absagen von Ballonfahrten und HelikopterflĂŒgen kommen und kein Ausweichtermin vereinbart werden können, wird der Kaufpreis des Tickets erstattet. Dies betrifft lediglich die Ballonfahrten und HelikopterflĂŒge und nicht etwaig erworbene VIP-Tickets und Konzert-Tickets. Der Veranstalter wird ProgrammĂ€nderungen auf seiner Webseite unter www.warsteiner-wim.de sowie den entsprechenden Social-Media-KanĂ€len bekanntmachen.
13. Absage, Abbruch oder Ănderung der DurchfĂŒhrung der Veranstaltung der Veranstaltung/Höhere Gewalt
1. Bei Absage, Abbruch oder Ănderung der DurchfĂŒhrung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich auĂerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, BĂŒrgerkrieg oder kriegsĂ€hnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Ăberschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende Ziffer 12.2. 2. Bei Absage, Abbruch oder Ănderung der DurchfĂŒhrung nach Ziffer 12.1 sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der RĂŒckerstattungsanspruch der GĂ€ste richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trĂ€gt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder AufwendungsersatzansprĂŒche sind ausgeschlossen.
3. Im Fall der Absage des Festivals aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid19- Virus gilt Ziffer 12.2 entsprechend. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid19-Virus nach AbwĂ€gung aller UmstĂ€nde zu der EinschĂ€tzung gelangt, dass das Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr fĂŒr Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von EinreisebeschrĂ€nkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen VertragskĂŒndigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, fĂŒr die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann.
4. Absagen oder Ănderungen werden durch den Veranstalter so frĂŒh wie möglich bekannt gegeben. Ănderungen wĂ€hrend des Festivals werden vom Veranstalter auf den LeinwĂ€nden und durch AushĂ€nge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine AnsprĂŒche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlĂ€ssig oder mit Vorsatz. ErgĂ€nzend gelten die aktuellen AushĂ€nge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
14. Pfandsammeln
Auf dem gesamten FestivalgelÀnde ist das professionelle Sammeln von Pfandflaschen strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
15. Haftung 1. Der Veranstalter haftet nicht fĂŒr beschĂ€digte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene GegenstĂ€nde. 2. Eine fĂŒr den Fall schuldhafte Pflichtverletzung oder aus sonstigen RechtsgrĂŒnden einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet, a. in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten, b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefĂ€hrdet, c. auĂerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur fĂŒr grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB fĂŒr ErfĂŒllungsgehilfen. Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den FĂ€llen b. und c. nur fĂŒr Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens. 3. Die in den FĂ€llen a. bis c. geregelten HaftungsausschlĂŒsse und -beschrĂ€nkungen gelten nicht im Fall der Ăbernahme einer Garantie fĂŒr die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu fĂŒhrende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Ăbernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrĂŒcklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrĂŒcklichen verschuldensunabhĂ€ngigen Verantwortlichkeit trĂ€gt.
4. Der Veranstalter ĂŒbernimmt keine Garantie fĂŒr die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungsund Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-MediaKanĂ€len.
5. Kein Widerrufsrecht
Mit der Organisation und DurchfĂŒhrung der Veranstaltung wird eine Freizeitdienstleistung erbracht. Daher steht dem KĂ€ufer beim Kauf von Tickets fĂŒr Veranstaltungen gemÀà § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein RĂŒcktrittsrecht nach § 355 BGB zu. Sollte aus Kulanz eine RĂŒckerstattung erfolgen, wird ein BearbeitungsgebĂŒhren in Höhe von 4,50 EUR / Ticket erhoben und vom Erstattungsbetrag einbehalten. Alternative Streitbeilegung fĂŒr Verbraucher Sofern der KĂ€ufer Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die EuropĂ€ische Kommission seit dem 15.02.2016 hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: montgolfiade@warsteiner.com
16. Recht am eigenen Bild, Bild-, Video- und Tonrechte s. DatenschutzerklÀrung
17. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
1. Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchfĂŒhrbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB. II. BESONDERE BESTIMMUNGEN FĂR DIE BENUTZUNG DES PARKPLATZES 1. Allgemeines Das vom Veranstalter beauftragte Subunternehmen ĂŒbt auf den ParkplĂ€tzen als Vertreter des Veranstalters das Hausrecht aus. Der Parkplatz des FestivalgelĂ€ndes steht ausschlieĂlich fĂŒr GĂ€ste und fĂŒr Mitarbeiter des Veranstalters zur VerfĂŒgung. Auf dem Parkplatz dĂŒrfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge abgestellt werden, besonders getunte (d.h. insb. tiefergelegte) Kfz, sowie Wohnmobile, sind ausgeschlossen. Die nachstehenden besonderen Bestimmungen werden ebenso wie die Regelungen in Ziffer I als Bestandteile des geschlossenen Vertrages anerkannt. Der Gast ist verpflichtet, die Parkplatzordnung zu beachten. Der Gast schlieĂt bzgl. des Parkplatzes einen Mietvertrag mit dem Veranstalter. Die Bewachung oder Verwahrung des eingestellten Fahrzeugs oder eine sonstige TĂ€tigkeit, welche ĂŒber die StellplatzĂŒberlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Veranstalter ĂŒbernimmt demgemÀà keine Obhutspflichten. Das Ăbernachten im Auto auf den ParkplĂ€tzen ist strengstens verboten. 2. Nutzungsberechtigung ParkplĂ€tze Im Vorfeld der Veranstaltung online erworbene Parktickets sind vor der Ticketkontrolle in ausgedruckter Form gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs zu legen. Nicht ausgedruckte Tickets können nicht berĂŒcksichtigt werden. Der Veranstalter haftet nicht fĂŒr Ersatzbeschaffungen von Parktickets vor Ort.
3. Haftung des Veranstalters
Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Der Veranstalter haftet fĂŒr alle SchĂ€den, soweit sie nachweislich von ihm oder seinem Personal verschuldet wurden und in dem in Ziffer I.14 geregelten Rahmen und auch nur dann, wenn die SchĂ€den vor Verlassen des Parkplatzes gegenĂŒber dem Veranstalter angezeigt wurden. Zum Personal zĂ€hlen keine Landwirte die im Falle von wetterbedingten AbschleppmaĂnahmen helfend tĂ€tig sind.
4. Besonderheiten der ParkflÀchen
Dem Gast ist bewusst, dass es sich bei der zur VerfĂŒgung gestellten ParkflĂ€che um eine naturbelassene und nur mit wenigen Hilfsmitteln behandelte Wiese handelt. Alle eventuellen AnsprĂŒche von Seiten eines Gastes in Bezug auf Schadensersatzforderungen, die durch das Befahren der Wege und StellflĂ€chen zustande kommt, werden vorsorglich ausgeschlossen. Auch ist dem Gast bewusst, dass es bei extremen WitterungsverhĂ€ltnissen zu Problemen in der Anund Abfahrt von und zu den StellplĂ€tzen kommen kann. Es wird keine Garantie fĂŒr ein problemloses Befahren der FlĂ€chen gegeben. AuĂerdem ist dem Gast bekannt, dass auf den ParkflĂ€chen nachts und bei Dunkelheit nur eingeschrĂ€nkte LichtverhĂ€ltnisse vorzufinden sind. Er informiert seine Mitfahrer eigenverantwortlich.
5. Abstellen des Fahrzeugs
Der Gast kann, sofern ihm von dem Veranstalter oder dessen Personal kein bestimmter Abstellplatz zugewiesen wird, unter freien, nicht reservierten ParkplĂ€tzen einen Stellplatz wĂ€hlen. Er hat dabei die durch die Paktplatzeinrichtungen gegebenen Richtlinien zu beachten. Der Gast hat sein Fahrzeug auf einem markierten Platz und zwar so abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten StellplĂ€tzen möglich ist. Gegenebenfalls hat er einen anderen Stellplatz zu wĂ€hlen. Beachtet der Gast die Vorschrift nicht, so ist der Veranstalter auf Kosten des Gastes berechtigt, das falsch abgestellte Fahrzeug in die vorgeschriebene Lage zu bringen, auf einen anderen, freien Stellplatz zu verbringen oder â falls eine andere Form der Abhilfe nicht möglich ist â von dem Parkplatz entfernen zu lassen. Der Parkplatz und seine Einrichtungen sind schonend und sachgemÀà zu benutzen. Etwaige BeschĂ€digungen werden auf Kosten des Gastes beseitigt. Das Abstellen von Fahrzeugen mit undichten KraftstoffbehĂ€ltern oder -leitungen ist verboten. Bei der Einund Ausfahrt hat der Gast die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und zwar auch dann, wenn ihm Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters mit Hinweisen behilflich sind. Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfĂ€ltig abzuschlieĂen und verkehrsĂŒblich zu sichern. Es dĂŒrfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulĂ€ssigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t abgestellt werden.
1. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge. 6. Haftung des Gastes/Geltung der StVO/weitere Verbote Der Gast haftet fĂŒr alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen auf dem Parkplatz oder gegenĂŒber anderen GĂ€sten verursachten SchĂ€den. Er ist verpflichtet, die angerichteten SchĂ€den unverzĂŒglich dem Veranstalter gegenĂŒber anzuzeigen. Es gilt die StVO â es darf nur im Schritt-Tempo gefahren werden. Unbeschadet weiterer BeschrĂ€nkungen ist auf dem Parkplatz insbesondere verboten: a. das Verlassen der Fahrstrecke zum Zwecke der WegabkĂŒrzung; b. die Lagerung jeglicher GegenstĂ€nde; c. das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren; d. die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser; e. das Einstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen; f. Verlust von Kraftstoff und / oder Motoröl. g. die Reinigung des Fahrzeugs sowie Reparaturen. Die Reinigung des Parkplatzes erfolgt durch den Veranstalter; jedoch sind Verunreinigungen, die der Gast zu verantworten hat, unverzĂŒglich durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Gastes beseitigen zu lassen. Die Mitarbeiter des Veranstalters sind berechtigt und verpflichtet, auf die Einhaltung der Parkplatzordnung zu achten. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. 7. Verbot von Tieren Tiere dĂŒrfen nicht auf ParkplĂ€tze mitgenommen werden. FĂŒr Begleithunde können Ausnahmen gewĂ€hrt werden. Wenn die Begleitung eines Assistenzhundes erforderlich ist, muss der Veranstalter im Vorfeld der Veranstaltung kontaktiert werden.
8. Entfernung â Verwertung des Fahrzeugs Der Veranstalter kann auf Kosten und Gefahr des Gastes das Fahrzeug vom Parkplatz abschleppen lassen, wenn a. die vereinbarte Parkzeit ĂŒberschritten wird, ohne dass eine diesbezĂŒgliche Sondervereinbarung mit dem Veranstalter geschlossen wurde; b. das eingestellte Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder durch andere MĂ€ngel den Parkplatz verunreinigt bzw. dessen Betrieb gefĂ€hrdet; c. das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder wĂ€hrend der Einstellzeit durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird. SĂ€mtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trĂ€gt der Gast.
III. BESONDERE BESTIMMUNGEN FĂR DIE BENUTZUNG DES CAMPINGGELĂNDES
1. Zeltplatz Der Gast mit einem Camping Ticket hat lediglich einen Anspruch auf einen einzelnen Stellplatz auf der auf dem ausgewiesenen CampinggelĂ€nde. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz fĂŒr Gruppen. Zudem besteht kein Anspruch auf eine bestimmte StellplatzgröĂe.
2. An- und Abreisezeiten Ein von dem Gast auf dem CampinggelĂ€nde gebuchter Stellplatz steht dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur VerfĂŒgung. Es wird nicht die gesamte CampingflĂ€che gleichzeitig geöffnet, sondern bereichsweise nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die GrundsĂ€tze der MĂŒllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmĂ€chtige Anlegen von Feuerstellen auf CampingflĂ€chen oder ParkplĂ€tzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt. Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 12:00 Uhr sauber verlassen werden. Bei FristĂŒberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. Die vertragsgerechte RĂ€umung ist jedoch Hauptpflicht des Gastes.
3. Aufenthalt/Besuch
1. Einlasskontrolle GĂ€ste mĂŒssen sich vor Betreten des CampinggelĂ€ndes der Einlasskontrolle unterziehen. Der Stellplatz darf pro Gast nur mit einem regulĂ€ren Wohnmobil oder Campingwagen belegt werden. ZusĂ€tzliche CampingausrĂŒstungen bedĂŒrfen der Zustimmung des Veranstalters und mĂŒssen angemeldet werden.
2. Stromaggregate/Naturschutz Umwelt und Natur sind zu schĂŒtzen. RĂŒcksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, wassergefĂ€hrdende Stoffe in den Boden einzubringen.
3. Es dĂŒrfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur KĂŒhlung) in die CampingflĂ€chen gegraben werden.
4. Verwendung von Gas-Kartuschen Gas-KochgerĂ€te mĂŒssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dĂŒrfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g FĂŒllgewicht verwendet werden. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
4. Platzordnung
1. FĂŒr die Benutzung des CampinggelĂ€ndes und fĂŒr das Verhalten auf dem CampinggelĂ€nde gilt ergĂ€nzend eine dem Gast (z.B. durch Aushang) rechtzeitig bekannt gemachte Benutzungsordnung fĂŒr das CampinggelĂ€nde.
2. Unter 16-JĂ€hrige werden nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zum campen zugelassen.
5. Unberechtigter Zutritt Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem CampinggelÀnde aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
6. Kontrollen Aufgrund der Anforderungen an die Sicherheit der Veranstaltung halten wir uns das Recht vor, Fahrzeuge vor Ort sowohl innen als auch auĂen auf verbotene GegenstĂ€nde (siehe Punkt 1.7) zu kontrollieren und jene, die den Regeln nicht entsprechen, des Platzes zu verweisen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
7. Grillen Das Grillen ist zulĂ€ssig in Klein-Grills. Bei Sturm oder Ă€hnlichen WitterungsverhĂ€ltnissen kann das Grillen aus SicherheitsgrĂŒnden untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzĂŒglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Um UnfĂ€lle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer FlĂŒssigkeiten untersagt. Es sind ausschlieĂlich handelsĂŒbliche HolzkohleanzĂŒnder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglĂŒhen. Es ist untersagt, Kohle zum AusglĂŒhen auf den Rasen zu schĂŒtten.
8. MĂŒllentsorgung WĂ€hrend der Veranstaltung sind AbfĂ€lle an den dafĂŒr eingerichteten MĂŒllsammelplĂ€tzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden zusĂ€tzliche MĂŒlltĂŒten kostenlos von den Ordnern verteilt.
9. MÀngel Sofern der zugewiesene Stellplatz bzw. sonstige Vertragsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, hat der Gast dem Veranstalter die MÀngel am Feststellungstag, spÀtestens aber am darauffolgenden Tag schriftlich anzuzeigen.
10. Haftung
1. Der Gast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den Stellplatz sowie GebĂ€ude, Einrichtungen, Inventar etc. des CampinggelĂ€ndes pfleglich zu behandeln. SchĂ€den, die wĂ€hrend des Aufenthaltes durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Veranstalter umgehend mitzuteilen zu ersetzen. Der Veranstalter weist ausdrĂŒcklich darauf hin, dass aus der Natur herrĂŒhrende UnregelmĂ€Ăigkeiten, BeschĂ€digungen oder Verluste (z.B. BaumfrĂŒchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können; eine Haftung des Veranstalters fĂŒr derartige BeschĂ€digungen ist ausgeschlossen. 2. Sofern der Besucher das Recht erhĂ€lt, sein Schlafvehikel (ggf. samt Zugfahrzeug) auf dem Stellplatz zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. FĂŒr BeschĂ€digung oder Diebstahl ĂŒbernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, ihm oder einem seiner ErfĂŒllungsgehilfen fĂ€llt Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit zur Last.